Uns wurde nach der Einreichung unserer Steuerklärung für 2010-2012, der Freistellungsbescheid zur Körperschafts- und Gewerbesteuer ausgestellt.
Es geht also weiter wie gewohnt.
Uns wurde nach der Einreichung unserer Steuerklärung für 2010-2012, der Freistellungsbescheid zur Körperschafts- und Gewerbesteuer ausgestellt.
Es geht also weiter wie gewohnt.